Anhörung vor dem Petitionsausschuss erwies sich als voller Erfolg und Auftakt zu weiteren Schritten
Bei der öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestages wurde die Initiative von Petentin Johanna Röh und ihrer Begleitperson, Fachanwältin Angela Heinssen, vertreten. Nach einem 5-minütigen Statement zur Ausgangslage und Darlegung Betroffener konnten die MdB aller Parteien Fragen stellen – und waren sich einig, dass derzeit geltende Regelungen defizitäre Leistungen für Gebärende in Selbstbeschäftigung darstellen.
Nochmal rückwirkend mitfiebern? Die Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vom 26. September 2022 kann über folgenden Link angeschaut werden!
Schwanger & Selbstständig: Es droht der Verlust von Gesundheit, Unabhängigkeit & Existenzen
Werdende Mütter in Selbstständigkeit erhalten – kaum finanzielle oder betriebliche Unterstützung – selbst im Falle von medizinisch angeordnetem Berufsverbot. Demnach gilt das Mutterschutzgesetz nicht für jede Person, die ein Kind austrägt.
Gebärende in Selbstständigkeit werden u.a. neben Meisterschülerinnen und Gründerinnen nicht im Mutterschutzgesetz berücksichtigt.
Schwangerschaft & Selbstständigkeit hat somit oft zur Folge, dass sich Betroffene zwischen Gesundheit, Beruf und Familie entscheiden müssen. Diese Ungerechtigkeit wirkt sich auf ganze Familienstrukturen sowie Branchen aus. Geltende Regelungen fördern genderbasierte Ungerechtigkeiten genauso wie Fachkräftemangel – durch alle Branchen hinweg.
Schwangere in Selbstständigkeit fallen nicht in das Mutterschutzgesetz. Ohne vorherige Zusatzversicherung bekommen sie 13 €/Tag – wenn sie Glück haben.
Das Gesetz gilt seit über 80 Jahren und entstand in einer Zeit, in der Frauen & Selbstständigkeit weder erwünscht waren, noch gefördert wurden. Trotz der Richtlinie 2010/41/EU mangelt es in Deutschland an Maßnahmen für ausreichenden Mutterschaftsleistungen.
Dadurch erfahren Betroffene außerhalb eines Angestelltenverhältnisses weiterhin systematische Diskriminierung. Der Wunsch, eine Familie zu gründen, trifft hier auf erschwerte Rahmenbedingungen und beeinflusst Partnerschaften wie Existenzen. Es braucht daher dringend einer Anerkennung der Problematik & infolgedessen eine Änderung des Mutterschutzgesetzes.
Wir arbeiten unermüdlich für: Eine Anerkennung der Problematik, das in Umdenken und Reformation bestehender Gesetze mündet und wirkliche Gleichberechtigung ermöglicht.
Deshalb muss das Mutterschutzgesetz sofort und ohne Einschränkungen für Selbstständige gelten:
1. Wir brauchen 100% des versicherten Einkommens im betrieblichen und individuellen Beschäftigungsverbot, bei schwangerschaftsbedingten Krankschreibungen und im Mutterschutz vor und nach der Geburt.
2. Ein System aus Betriebshelfer*innen muss aufgebaut und voll finanziert werden.
3. Übernahme der Betriebskosten in notwendigen Fällen sowie die Versicherbarkeit hoher Betriebsausfälle
Positionspapier
Mediathek/ Infothek / Infohub
Aktuelle Entwicklungen und Veröffentlichungen rund ums Thema Mutterschutz, Selbstständigkeit & soziale Gerechtigkeit.
Wir möchten stärken, bilden & unterstützen. Jede Schwangere hat das Recht auf Schutz der eigenen Gesundheit und die des ungeborenen Kindes. Damit es den Argumenten nicht an Inhalt und Aussage fehlt: relevante Infos, Statistiken & Zahlen aus unserem Infohub.
Pressemitteilung
VGSD Online Panel mit Angela und Johanna: Fairer Mutterschutz für Selbstständige – Das muss jetzt passieren!
Pressespiegel und Mediathek
Die heutige Realität
Häufig gestellte Fragen
Damit sich der der Bundestag überhaupt mit dem Thema einer Petition beschäftigt, ist ein sogenanntes Quorum von mindestens 50.000 Unterzeichnenden nötig. Bisher kamen insgesamt 33 Petitionen über die Mindestgrenze und lediglich 10 konnten mehr als 100.000 Unterschriften vorweisen.
Unsere Petition – die Nr. 133680 – , erreichte mehr als doppelt so viele und gehört damit zu den erfolgreichsten 5 % im Vergleich. Für uns ist dies ein weiteres Zeichen für die Bedeutung unserer Arbeit. Dass so viele Menschen uns unterstützen und der gleichen Ansicht sind, motiviert uns noch mehr!
Wir sind querbeet durch alle Altersgruppen, Branchen, Lebensphasen vertreten und sehen weder Geschlecht noch Herkunft. Die Arbeitsgruppe agiert deutschlandweit und zeitunabhängig. Das funktioniert nur mit guter Absprache, wertschätzender Kommunikation und stabilen Internetverbindungen.
Nicht jede*r von uns ist persönlich betroffen. Soziale Gerechtigkeit jedoch, betrifft uns alle.
Laut EU-Richtlinie 2010/41 dürfen Selbständige in Mutterschutz und Elterngeld nicht benachteiligt werden.
Unser Ziel ist eine Änderung der Rechtslage, damit jede Gebärende während der Schwangerschaft und der Zeit danach nach dem Mutterschutzgesetz behandelt wird. Wir sind der Meinung, dass jede Person, die ein Kind austragen kann und möchte, den entsprechenden Schutz verdient – unabhängig davon, ob sie studiert, gründet, Betriebe leitet oder im Baugewerbe tätig ist.
Zudem werden branchenrelevante Unterschiede ignoriert und es fehlen entsprechende Maßnahmen, um Betriebsausfälle und -schließungen zu vermeiden.
Wir streben eine auskömmliche Unterstützung an, damit Betriebe und selbständige Eltern nicht weiterhin in ihrer finanziellen Existenz bedroht werden. So fordern wir 100 % des versicherten Einkommens innerhalb der 14 Wochen um den Geburtstermin und keine Einschränkungen bei persönlichem wie betrieblichen Beschäftigungsverbot.
JEDE. GEBÄRENDE. PERSON. VERDIENT. SCHUTZ.
Auf lange Sicht streben wir eine Reform bestehender Rahmenbedingungen an. Durch das Fehlen einheitlicher Regelungen und Beschlüsse gibt es nicht den besten Weg der Absicherung. Wir arbeiten stetig an einem Infohub, füttern diesen mit aktuellen Zahlen, Artikeln und Tipps.
Bis dahin fragt am besten bei eurer Versicherung nach, wofür und zu welchen Bedingungen ihr euch diesbezüglich versichern könnt. Je nach Versicherungsgesellschaft und -modell sind verschiedene Optionen verfügbar. Jedoch leider nicht ausreichend – Sonst gäbe es weder Probleme noch unsere Initiative.
1.) Was wir am Verdienst behalten ist weit von dem entfernt, was an Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet wird. Wir sind oft selbst und alleine für Altersvorsorge, Liquidität, Versicherung, Kundenakquise verantwortlich und agieren wie ein Betrieb mit verschiedenen Abteilungen. Nur, dass diese Tätigkeiten „nebenher“ laufen, unbezahlt und zusätzlich zum Tagesgeschäft.
2.) Sind laut Europäischen Gerichtshof u. a. geschlechtsspezifische Versicherungsfaktoren diskriminierend und verletzten die Grundrechte der EU.
Vielleicht hilft zudem ein Perspektivenwechsel:
Eine in Selbstständigkeit arbeitende Person mit Uterus, die schwanger werden kann und möchte, soll „eigenverantwortlich“ handeln, über Jahre Geld zurücklegen, sparen, im Voraus planen, weil es sein kann, dass sie irgendwann ein Kind austragen möchte.
Eine im Angestelltenverhältnis arbeitende Person mit Uterus, die schwanger werden kann und möchte, (soll „eigenverantwortlich“ handeln, über Jahre Geld zurücklegen, sparen etc. Voraus planen) wird es und erhält 100 % Unterstützung.
Eine männlich gelesene Person ohne Uterus oder Kinderwunsch wird erst gar nicht schwanger, egal in welchem Arbeitsverhältnis. Nichtsdestotrotz können diese Personen eine Familie gründen und potenziell Väter werden. Sie sind nicht gezwungen, ihre Tätigkeit schwangerschaftsbedingt zu unterbrechen und aufgrund biologischer oder selbstbestimmter Gründe nicht gar erst in der Rolle, ein Kind auszutragen.
Uns ist es ein Anliegen, dass jede Betroffene angemessene Hilfeleistungen erfährt und wir freuen uns über moralische wie auch jede andere Form von Unterstützung und Unterstützer*innen – Egal ob angestellt, arbeitssuchend, jung, queer, tierlieb oder reisefreudig … Ihr wisst schon, worauf wir hinauswollen: Diskriminierung geht gar nicht!
Komm an Bord des Mutterschiffes & tausch dich aus! Hier findest du die wichtigsten Kanäle & Accounts rund um unsere Initiative
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