Name: Marianne Weg
Berufsbezeichnung: Freie Wirtschaftswissenschaftlerin
Rolle im Symposium: Referentin beim 1. Online-Sympsoium
Über die Referentin:
Als freie Wissenschaftlerin beschäftigt sich Marianne Weg im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Fragestellungen der Gleichberechtigung, insbesondere im Kontext des Arbeitsmarktes.
Ihr Wissen gibt sie im Rahmen von Publikationen, Vorträgen sowie als Teil diverser Gremien und Arbeitsgruppen auf bundespolitischer Ebene weiter. Zudem ist sie Mitglied des DJB (Deutscher Juristinnenbund) und war maßgeblich am Policy Paper “Mutterschutz für schwangere Selbstständige (2023)” beteiligt. Beim Symposium geht sie auf die verschiedenen Aspekte und Facetten eines “wirklich guten” Mutterschutzes ein. Benennt hierfür Voraussetzungen, Verantwortliche und benötigte Veränderungsprozesse.
Was verbindet Sie mit Mutterschutz für Alle?
Meine Erfahrungen als Abteilungsleiterin für Arbeitsschutz im Hessischen Sozialministerium, denn uns war der Mutterschutz immer ein wichtiges Thema. Was nicht in allen Bundesländern so gesehen und praktiziert wird. Allerdings betrifft bis heute der rechtliche Schutz in erster Linie Arbeitnehmerinnen, und seit Inkrafttreten des neuen Mutterschutzegsetzes 2018 auch Auszubildende und Studentinnen.
An der Novellierung des Mutterschutzgesetzes 2016/2017 war ich als Expertin und Vertreterin des djb beteiligt.
In einem Arbeitsgremium des Ausschusses für Mutterschutz arbeite ich mit. da geht es um die physischen Belastungen, wie man sie vermeidet/minimiert bzw. wann ein Beschäftigungsverbot zwingend notwendig ist.
Das djb Policy Paper „Mutterschutz für schwangere Selbstständige“ habe ich mit verfasst.
Was ist aus Ihrer Sicht das Dringenste, was die Politik für einen Mutterschutz für Alle tun sollte?
Das Mutterschutzgesetz sollte die Selbstständigen im Leistungsrecht mit aufnehmen: also Mutterschaftsgeld, wenn Beschäftigungsverbot zwingend erforderlich ist (eine Frage, die nicht so einfach ist, wie sie vielleicht zunächst aussieht …) und Mutterschaftsgeld in den 8 Wochen nach der Geburt, in denen für Arbeitnehmerinnen allerdings ein absolutes Beschäftigungsverbot besteht.
Prüfen, wie Vereinfachungen des Verfahrens beim Elterngeldanspruch von Selbstständigen aussehen und geregelt werden können.
Deutlich machen, wer alles etwas tun kann und muss für Selbstständige (Unternehmerinnen, freiberufliche) rund um Schwangerschaft und Geburt mit Beratung und Unterstützung: z.B. die Kammern der gewerblichen und Freien Berufe, mittelständische Unternehmerverbände, Unternehmerinnenverband …
Nicht vergessen werden dürfen andere Gruppen von Schwangeren und Müttern, für die mit dem Mutterschutzgesetz von 2018 auch noch kein oder nicht genügend Schutz geschaffen worden ist: Frauen mit befristetem Arbeitsvertrag und daher ohne Kündigungsschutz, Frauen nach einer späten Fehlgeburt vor der 24. Woche …
UND für alle betroffenen Frauen muss die betriebliche Mutterschutzpraxis effektiv verbessert werden. Das Gesetz darf nicht nur auf dem Papier stehen.
Wie unterstützen Sie das Symposium?
Indem ich referiere, denke ich … und im Vorfeld durch Mails mit Informationen, Hinweisen und Tipps. Oder mit Klarstellungen, wie die Rechtslage des MuSchG ist.
Wir danken Marianne Weg für den wertvollen Vortrag im Rahmen unseres ersten bundesweiten Symposiums am 23.04.23.
Dank ihrem Input wird klar, dass das Gesamtkonzept von einem Mutterschutz für Selbstständige mit vielfältigen Ansätzen und Instrumenten verstanden werden muss.
Du hast das Symposium verpasst, möchtest aber trotzdem erfahren,
- Warum das MuSchG Selbstständige bis dato nicht berücksichtigt?
- Was es für wirklich guten Mutterschutz braucht?
- Inwiefern die Heterogenität von Selbstständigen eine Rolle spielt?
- Welche Herausforderungen der Mutterschutz für Selbstständige überwinden muss und wo noch Lücken bestehen?
Lieber sehen als lesen? Hier kannst du dir nochmal ihren Ausschnitt des Symposiums anschauen